Buchenberg

1803, Die GRAFSCHAFT HOHNSTEIN, mit den HERRSCHAFTEN KLETTENBERG und LOHRA. Nro 375.
Oben, rot eingekesselt befinden sich die Bezeichnungen für „Ravensberg“, „Nesselkopf“, „Buchenberg“ und „Sachsa“ sowie „Wartberg“

Bekanntmachung.
die Entnahme von Fichtenreisig aus dem Schlage Buchenberg, ebenso das Ausknüp-peln desselben ist verboten, weil das Reisig für Forstzwecke verwendet werden soll..