Buchenberg

1803, Die GRAFSCHAFT HOHNSTEIN, mit den HERRSCHAFTEN KLETTENBERG und LOHRA. Nro 375.
Oben, rot eingekesselt befinden sich die Bezeichnungen für „Ravensberg“, „Nesselkopf“, „Buchenberg“ und „Sachsa“ sowie „Wartberg“

[BSN 24.10.1933]

Bekanntmachung.
die Entnahme von Fichtenreisig aus dem Schlage Buchenberg, ebenso das Ausknüp-peln desselben ist verboten, weil das Reisig für Forstzwecke verwendet werden soll..