1.0. Die Uffe (Von der Quelle bis zur Elbe)
Siehe unter: Die Uffe (Von der Quelle bis zur Elbe)
Siehe unter: Die Trinkwasserversorgung
Siehe unter: Die Mühlen
Siehe unter: Heilwasser: Das Sachsa`er Stahlwasser
Siehe unter: Hochwasserschutz
Siehe unter: Wasser ist Leben
1.1. Die Quellen und Zuflüsse zur Uffe
Die Uffe entspringt am Südhang des Großen Bockstalskopfes (ca. 630 m ü. NHN), einem Nebengipfel des Ravensberges im niedersächsischen Südharz, auf etwa 580 m Höhe. [13.10.2026 KI]
1.1.1. Kuckanstal
.
UFFE – Fluss
mit Schmelzteich (2 Zuläufe !!) und Mühlgraben
[Zeichnung von 1893]

Die Bedeutung der Uffe als Wasserlieferant
Vor Anlage der Wasserleitung hatte die Uffe für die Einwohner eine größere Bedeutung als Wasserlieferant als heute [Hallbauer III, S. 151 f.). Daher wurde auf die Reinhaltung des Uffewassers mehr geachtet als jetzt. Das beweist die nachstehende Anzeige des Webers Wilhelm Stecher an den Magistrat vom 30. September 1858. Sie lautet:
Sachsa, den 30.9.1858
An einen wohllöblichen Magistrat
hier.
Ganz gehorsamste Anzeige des Webers Wilhelm Stecher.
Jetzt eben erschien der Knecht des Herrn Doktor Kumerow. Wie ich denselben gewahrte, kam es mir vor, als ob derselbe des Herrn Doktors Pferd im Mühlgraben wassen wollte. Es geschah auch. Ich warnte denselben, er solle hier sein Pferd nicht baden, da wir aus demselben das Wasser zu Kochen herausnehmen müßten, weil wir doch auf unserem Groschenplan (xxxxx) kein anderes haben. Nachdem ich denselben mehrere Male gewarnt habe, blieb derselbe doch im Graben, und sein Pferd wurde gewaschen, wo doch einem jeden der Appetit zum Kochen aus solchem Wasser vergehen wird.
So bitte ich einen wohllöblichen Magistrat keine Fehlbitte getan zu haben und denselben zu warnen, daß solche Schweinigeleien nicht wieder vorkommen. Als Zeuge
der Webergesell Karl Köhler
Achtungsvoll
Wilhelm Stecher
Darauf erhielt Stecher folgende Antwort:
Auf Ihre Eingabe vom 30. v. Mts. wird Ihnen zum Bescheide erteilt, daß, wie Ihnen bereits mündlich eröffnet, Ihre Beschwerde wegen Waschung des Dr. Kumerowschen Pferdes in dem Mühlgraben ganz unbegründet erscheint, da es Ihnen sehr gut und ohne Belästigung möglich ist, Ihren Bedarf an Kochwasser oberhalb der Stelle, wo das Pferd das Wasser berührte, zu entnehmen.
Ihr ganz unschickliches und strafwürdiges Benehmen wird Ihnen für diese mal allen Ernstes verwiesen, für die Folge aber nicht ungeahndet gelassen werden.
Sachsa, den 1. Oktober 1858.
Die Polizeiverwaltung.
gez. Unterschrift.