Uffestraße 29

Maurer Robert Wiedemann, Uffestraße 29, bittet um die Genehmigung,
„daß ich den Brunnen, der vor unserer Hausthür steht… auf meine Unkosten machen lassen [kann], da wir in dem Lautenbachschen Hause keine Wasserleitung haben und ich auf jetzt keine Wasserleitung machen lassen kann, da wir das Lautenbachsche Haus auch vorläufig noch nicht bekommen können, wir haben zwei Ziegen und ein Schwein und brauchen nötig Wasser. Der Graben ist meist fast trocken“.
Der Wohllöbliche Magistrat genehmigt 1921 das Anliegen.
[a.a.O. wird die Lage des Brunnens beschrieben mit: „Der Brunnen in der Uffestraße bei Bäckermeister Recht“. Uffestr. 30]. [StABS 1.17.5]